Allgemeine Geschäftsbedingungen



1.       
Allgemeines
 
1.1
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Dialux E. Adler e. K. (nachfolgend kurz „Dialux“).

1.2
Sämtlichen Lieferungen und Leistungen, Angeboten und Verträgen liegen ausschließlich die nachfolgenden AGB zugrunde. Alle Vereinbarungen, die Dialux mit seinen Bestellern in Zusammenhang mit Bestellungen trifft, sind in Verträgen, diesen AGB sowie den Angeboten der Dialux schriftlich niedergelegt.

1.3
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Dialux nicht an, es sei denn, Dialux hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.   

2.       
Vertragsschluss 

2.1
Die Bestellung des Bestellers stellt ein verbindliches Angebot an Dialux zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn der Besteller eine Bestellung bei Dialux aufgibt, erhält er eine Nachricht, die den Eingang seiner Bestellung bei Dialux bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes dar, sondern soll nur darüber informieren, dass die Bestellung bei Dialux eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt aber spätestens dann zustande, wenn Dialux das bestellte Produkt an den Besteller versendet.

3.           
Urheberrechte, Ausstellungen 

3.1
Mit dem Kauf eines Bildwerkes bei Dialux erwirbt der Besteller nur das dingliche Eigentum an dem gelieferten Werk. Es werden ausdrücklich keinerlei sonstige Nutzungsrechte eingeräumt. Jegliche Reproduktion (Vervielfältigung), Verbreitung, Vermietung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige analoge oder digitale Verwertung sind nicht gestattet. Der Besteller darf das gelieferte Werk jedoch weiterverkaufen.

3.2.
Hinsichtlich des Bestehens von Urheberrechten Dritter an den von Dialux gelieferten Werken ist Dialux auf die Erklärungen dieser Dritter angewiesen. Werden insoweit Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, haftet der Besteller dafür allein. Er stellt Dialux von Ansprüchen Dritter frei; dies umfasst auch die durch eine etwaige Rechtsverfolgung entstandenen Kosten einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten.

3.3
Die öffentliche Ausstellung von erworbenen Kunstwerken bedarf im Einzelfall der Zustimmung von Dialux bzw. desjenigen Künstlers, der die Urheberrechte an dem Werk hält.

4.       
Lieferung 

4.1
Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung. Die Vereinbarung hat schriftlich zu erfolgen. 

4.2
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Lager an die Adresse des Bestellers bzw. an die vom Besteller angegebene Lieferadresse.

4.3
Der Besteller hat die Ware unverzüglich auf Schäden zu überprüfen und im Bedarfsfalle dem Spediteur gegenüber vor deren Annahme zu rügen. Sollten offensichtliche Schäden vorhanden sein und erst nach Annahme bemerkt werden, so hat der Besteller dies gegenüber Dialux innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Annahme zu rügen. Unterlässt der Besteller dies, so ist die Geltendmachung von Mängelrügen für solch offensichtliche Schäden ausgeschlossen.

5.           
Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug 

5.1
Der Kaufpreis ist zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten im Voraus mittels Vorkasse, per Lastschriftverfahren oder durch Kreditkarte zu zahlen. Dies ist notwendig, weil die Bestellung bzw. jedes einzelne Werk individuell für den Besteller gefertigt wird.

5.2
Sämtliche Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung und Zustellung erfolgen auf Kosten des Bestellers.

5.3
Mit Eingang des Kaufpreises bei Dialux wird die Bestellung ausgeführt. Für den Fall, dass das Konto des Bestellers per Lastschrifteinzug keine ausreichende Deckung aufweist oder der Besteller unberechtigt Widerspruch gegen den Bankeinzug einlegt, berechnet Dialux eine pauschale Bearbeitungsgebühr von € 10,--.

5.4
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.5
Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Dialux berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem von der Europäischen Zentralbank jeweils bekannt gegebenen Basiszinssatz vom Besteller zu verlangen. Soweit Dialux ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Dialux berechtigt, diesen beim Besteller geltend zu machen. Dem Besteller steht es dann frei, nachzuweisen, dass Dialux ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder aber dass dieser niedriger anzusetzen ist als von Dialux angegeben.

6.
Aufrechnung, Zurückbehaltung 

6.1
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Dialux anerkannt sind. Zudem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

7.           
Versand und Verpackung 

7.1
Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch eigene Mitarbeiter bzw. eigene Fahrzeuge erfolgt.

7.2
Verpackung, Schutz- und Transportmittel werden nicht zurückgenommen, falls nicht ausdrücklich etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde.  Dialux ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Bestellers zu versichern.

8.       
Eigentumsvorbehalt 

8.1
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Besteller Eigentum von Dialux.

8.2
Zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung ist der Besteller nur im ordnungsgemäßen Geschäftszweck her berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung und Weiterverwendung in Höhe der Auftragssumme an Dialux ab. Dialux nimmt die Abtretung an.

9.       
Haftung 

9.1
Dialux haftet nur, wenn Dialux oder einer seiner Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Dialux oder einer seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Sofern dies nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich erfolgt, ist die Haftung von Dialux auf den Schaden beschränkt, der bei Vertragsschluss vernünftiger Weise voraussehbar war.

9.2
Die Haftung für Folgeschäden, wie insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.

9.3
Die Haftung wegen zugesicherter Beschaffenheiten, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

10.     
Gewährleistung 

10.1
Im Gewährleistungsfall darf Dialux wahlweise binnen angemessener Frist das Werk neu herstellen oder nachbessern. Misslingt Neuherstellung oder Nachbesserung, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Die Nacherfüllung gilt erst dann als misslungen, wenn der zweite Nacherfüllungswunsch gescheitert ist, es sei denn, aus den besonderen Umständen oder der Art des Mangels ergibt sich etwas anderes.

10.2
Als berechtigte Mängel gelten nur technische Unzulänglichkeiten, die nach dem Stand der Technik, vermeidbar gewesen wären, nicht jedoch geschmackliche Gesichtspunkte wie zum Beispiel Farbverschiebungen. Ferner wird als bekannt vorausgesetzt, dass insbesondere Fotografien von Umwelteinflüssen abhängig sind; ihre Anmutung und Farbigkeit kann sich verändern. Für diesen unabänderlichen Veränderungsprozess übernimmt Dialux keine Gewährleistung.

10.3          
Im übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.   

11.     
Widerrufsbelehrung 

11.1
Die kundenspezifisch angefertigten bzw. eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Bestellers zugeschnittenen Werke sind von einem Widerrufsrecht gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB ausgeschlossen. 

12.     
Schlussbestimmungen 

12.1
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist das Landgericht Frankfurt am Main. 

12.2
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder lückenhaft sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Das Vertragsverhältnis bleibt insoweit bestehen.

12.3
Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der ursprünglichen Regelung am nähesten kommt.

12/2009
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